Kennzeichnung von allergenen Inhaltsstoffen

Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die EU-Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel. Ein wichtiger Teil der  Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) betrifft die Allergenkennzeichnung. 
Seit diesem Stichtag muss das Vorhandensein von 14 definierten hauptallergenen Speisen gekennzeichnet werden.

Wir verwenden folgende kennzeichnungspflichtige Produkte in unserer Küche:
Getreide (1)
Milch (2)
Eier (3)
Soja (4)
Sesam (5)
Sellerie (6)
Senf (7)
Erdnüsse (8)
Nüsse (9)
Lupinen (10)

Wir werden die kennzeichnungspflichtigen Inhaltsstoffe mit Zahlen versehen und die Kita-Gertichte in den Speiseplänen mit den entsprechenden Zahlen kennzeichnen.

Falls eines oder mehere der Kita-Kinder eine Unverträglichkeit, resultierend aus einem der oben genannten Produkte oder sonstige Lebensmittelallergien haben, melden Sie sich einfach und wir versuchen dies für Sie zu berücksichtigen.

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